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    Die Privilegien der Adelsgeschlechter  
       
   

Die Adelsgeschlechter der Börde Beverstedt besaßen Privilegien, die wir heute kaum nachvollziehen können. Ihnen gehörte aller Grund und Boden, den sie den Bauern zur Benutzung überließen. Die Sellstedter waren in der Regel beim Gut Altluneberg "bemeiert". Dort mussten sie den zehnten Teil ihrer Erträge abliefern und Hand- und Spanndienste leisten.

Die Gerichtsbarkeit lag ebenfalls in den Händen der Adelsgeschlechter. Am liebsten verhängten sie Geldstrafen, weil die in ihre Taschen wanderten. 1667 wurde eine Kindsmörderin gefoltert, 1745 stand auf Diebstahl noch die Todesstrafe. Kleinere Vergehen, als Brüche bezeichnet, wurden im Bruchregister des Gutes Altluneberg festgehalten.

Aus dem Bruchregister des Gutsarchivs Altluneberg

  • 1655 heißt es: Der Himpten (ein Hohlmaß) zu klein befunden (2 Thaler Strafe)
  • Beschimpfungen: Als Esel, Schlabber, Hillenschlucker, Bösewicht, Schelm, Diebische Söge (Sau), Eiervogt gescholten (3 Thaler)
  • Beim Osterfeuer mit Trommeln und anderem Spielwerk ungebührlich benommen
    (1 Thaler).
  • Ohne Ursache einen Knecht ungebührlich tractieret (1 Thahler), ihm in die Haare gegriffen (2 Thaler)
  • Bei der Mannzahl (Überprüfung der Anwesenheit) nicht erschienen ...
  • In der Gerichtsstube gefluchet...
  • In der Predigt geschlafen (1 Thaler), in der Predigt gezanket...
  • Ein Schwein totgehext (muß bezahlt werden).
  • Am Sonntag unter der Predigt mit einem Fuder Heu gefahren (1 Thaler).
  • 1699: Hochzeit gehalten und zuviel Bier gehabt...
  • 1730: 3 Tage Hochzeit gehalten und zu weitläufige Hochzeit gemachet (2 Thaler).
  • 1733: Claus Wittpenns Frau aus Sellstedt klagt, dass Carsten Jäger mit brennender Tabakspfeife zu Bette geht...
  • (Eine Frau) einen Satan gescholten und ihr die Haube auf dem Kopf entzwei gerissen...
  • 1794: Am 3. Februar Hochzeit gemacht und am 18. April taufen lassen..