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Die
Adelsgeschlechter der Börde Beverstedt besaßen
Privilegien, die wir heute kaum nachvollziehen können.
Ihnen gehörte aller Grund und Boden, den sie den Bauern
zur Benutzung überließen. Die Sellstedter waren in der
Regel beim Gut Altluneberg "bemeiert". Dort mussten
sie den zehnten Teil ihrer Erträge abliefern und Hand-
und Spanndienste leisten.
Die Gerichtsbarkeit lag ebenfalls in den
Händen der Adelsgeschlechter. Am liebsten verhängten
sie Geldstrafen, weil die in ihre Taschen wanderten. 1667
wurde eine Kindsmörderin gefoltert, 1745 stand auf
Diebstahl noch die Todesstrafe. Kleinere Vergehen, als
Brüche bezeichnet, wurden im Bruchregister des Gutes
Altluneberg festgehalten.
Aus dem Bruchregister des Gutsarchivs
Altluneberg
- 1655 heißt es: Der Himpten (ein Hohlmaß) zu
klein befunden (2 Thaler Strafe)
- Beschimpfungen: Als Esel, Schlabber,
Hillenschlucker, Bösewicht, Schelm, Diebische
Söge (Sau), Eiervogt gescholten (3 Thaler)
- Beim Osterfeuer mit Trommeln und anderem
Spielwerk ungebührlich benommen
(1 Thaler).
- Ohne Ursache einen Knecht ungebührlich
tractieret (1 Thahler), ihm in die Haare
gegriffen (2 Thaler)
- Bei der Mannzahl (Überprüfung der Anwesenheit)
nicht erschienen ...
- In der Gerichtsstube gefluchet...
- In der Predigt geschlafen (1 Thaler), in der
Predigt gezanket...
- Ein Schwein totgehext (muß bezahlt werden).
- Am Sonntag unter der Predigt mit einem Fuder Heu
gefahren (1 Thaler).
- 1699: Hochzeit gehalten und zuviel Bier gehabt...
- 1730: 3 Tage Hochzeit gehalten und zu
weitläufige Hochzeit gemachet (2 Thaler).
- 1733: Claus Wittpenns Frau aus Sellstedt klagt,
dass Carsten Jäger mit brennender Tabakspfeife
zu Bette geht...
- (Eine Frau) einen Satan gescholten und ihr die
Haube auf dem Kopf entzwei gerissen...
- 1794: Am 3. Februar Hochzeit gemacht und am 18.
April taufen lassen..
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