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Ein Sellstedter schwört Urfehde | ||||||||
Aus dem Jahr 1632 stammt eine für Sellstedt bedeutsame Urkunde. Der Richter hatte Klaus Harms aus Sellstedt in Haft genommen, weil er im Verlaufe einer Pfändung auf seinem Hof mit einem "langen Vordegen" gewalttätig geworden war. Er wurde aber aus der Haft entlassen, nachdem er "Urfehde" geschworen hatte. Das heißt: Er musste schwören, sich weder am Richter noch an seinen Gehilfen zu rächen. Zwei Nachbarn - Klaus Henken und Karsten Gerdes - bürgten für ihn. Diese Bürgschaft war nicht ohne Risiko, denn die beiden verpflichteten sich, falls Klaus Harms entweichen oder sich rächen würde, ihn tot oder lebendig einzufangen. Dafür hafteten sie mit ihrem gesamten Hab und Gut. |
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